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   VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 12.00595   

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VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 12.00595 (https://dejure.org/2012,30729)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.09.2012 - AN 1 K 12.00595 (https://dejure.org/2012,30729)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. September 2012 - AN 1 K 12.00595 (https://dejure.org/2012,30729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klage auf Anerkennung eines Bandscheibenvorfalls als Folge eines fünf Jahre zuvor erlittenen Dienstunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923

    Antrag auf Gewährung von Unfallausgleich, Entscheidung zu Lasten des Klägers nach

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 12.00595
    Wegen der Versagung der Gewährung von Unfallausgleich wurde vor der Kammer ein Klageverfahren unter dem Aktenzeichen AN 1 K 09.01923 geführt, in welchem die Klage mit Urteil vom 27. September 2012 abgewiesen wurde.

    Mit Schriftsatz vom 23. Mai 2011 teilte die Beklagte im Verfahren AN 1 K 09.01923 mit, aufgrund ganz erheblicher Ungereimtheiten im Rahmen der an den Kläger gewährten Dienstunfallfürsorge habe sich die Beklagte dazu entschieden, Ermittlungen durch eine Detektei (ADS Deutschland) vornehmen zu lassen.

    Nachdem derzeit unter dem Aktenzeichen AN 1 K 09.01923 ein Verfahren anhängig sei, in dem eine gleich gelagerte Kausalitätsfrage zu klären sei, werde beantragt, beide Verfahren gemäß § 44 VwGO miteinander zu verbinden.

    Hilfsweise werde beantragt, das vorliegende Verfahren bis zur Entscheidung im Verfahren mit dem Aktenzeichen AN 1 K 09.01923 auszusetzen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen im Urteil der Kammer vom heutigen Tage im Verfahren des Klägers mit dem Aktenzeichen AN 1 K 09.01923 verwiesen.

  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 12.00595
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1.3.2007 - 2 A 9/04; Urteil vom 28.4.2002 - 2 C 22/01, ZBR 2003, 140; Beschluss vom 8.3.2004 - 2 B 54/03, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13, vom 29.12.1999 - 2 B 100/99; Beschluss vom 20.2.1998 - 2 B 81/97) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.

    Keine Ursachen im Rechtssinne sind deshalb so genannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (BVerwG, Beschluss vom 8.3.2004, a.a.O.).

    Dem Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstunfallbedingten Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (BVerwG, Beschluss vom 8.3.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 12.00595
    Die Kammer konnte deshalb nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.5.2009 - 2 B 3.09) den in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag, zusätzlich ein Gutachten auf neurochirurgischem Fachgebiet einzuholen, ablehnen, zumal der Gutachter ... in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hat, dass er in seinem Gutachten darauf hingewiesen hätte, sofern er zur Beantwortung der Beweisfrage die Einholung eines Gutachtens auf neurochirurgischem Gebiet für notwendig erachtet hätte.
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01

    Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 12.00595
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1.3.2007 - 2 A 9/04; Urteil vom 28.4.2002 - 2 C 22/01, ZBR 2003, 140; Beschluss vom 8.3.2004 - 2 B 54/03, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13, vom 29.12.1999 - 2 B 100/99; Beschluss vom 20.2.1998 - 2 B 81/97) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04

    Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 12.00595
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1.3.2007 - 2 A 9/04; Urteil vom 28.4.2002 - 2 C 22/01, ZBR 2003, 140; Beschluss vom 8.3.2004 - 2 B 54/03, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13, vom 29.12.1999 - 2 B 100/99; Beschluss vom 20.2.1998 - 2 B 81/97) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.
  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 12.00595
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1.3.2007 - 2 A 9/04; Urteil vom 28.4.2002 - 2 C 22/01, ZBR 2003, 140; Beschluss vom 8.3.2004 - 2 B 54/03, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13, vom 29.12.1999 - 2 B 100/99; Beschluss vom 20.2.1998 - 2 B 81/97) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.
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